Reglen
Maskenpflicht
- In öffentlich zugänglichen Innenräumen (z. B. in Geschäften, Wartehallen oder im geschlossenen Bereich von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs bzw. geschlossenen Seilbahnkabinen etc.) gilt eine Maskenpflicht.
- Als Faustregel gilt: Tragt immer eine Maske, wenn ihr nicht zu Hause seid und den Abstand von 1.5 Metern zu anderen Personen nicht durchgehend einhalten könnt.