grächen.ch
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

A. Allgemeine Bestimmungen

A1. Anwendbarkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend gemeinsam als "Leistungen" oder "Drittleistungen" bezeichnet, welche durch die

  • Touristische Unternehmung Grächen AG
  • TUG Gastro AG
  • Verein Grächen Tourismus und St. Niklaus Tourismus und Gewerbe

(nachfolgend gemeinsam "Grächen" bezeichnet) über die Webseite www.graechen.ch sowie an physischen Verkaufsstellen, Schaltern, Shops, Buchungsportalen etc. angeboten werden. Die AGB gelten auch für Leistungserbringer und Leistungsträger sowie deren Vereinbarungen mit Kunden. Die vorliegenden AGB gelten ebenfalls für die Webseite www.grächen.ch. Durch die Inanspruchnahme einer dieser Leistungen akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGBs.

Bei bestimmten Leistungen kommen besondere Bestimmungen zur Anwendung. Diese sind in den entsprechenden Verträgen (beispielsweise Verträge über Mietgegenstände oder Gütertransport) geregelt und gehen allfälligen Bestimmungenaus dieser AGB vor.

Anderslautende Vertragsbedingungen, namentlich auch solche, die der Kunde zusammen mit der Vertragsannahme für anwendbar erklärt, haben nur Gültigkeit, wenn und soweit sie von Grächen ausdrücklich und in schriftlicher Form akzeptiert worden sind.

A2. Vertragsschluss

Bei schriftlichen Buchungen, Buchungen über das Internet oder anderen elektronischen Kommunikationsmitteln wird die Annahme der Buchung dem Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung bildet zusammen mit allfälligen Prospekten mit Leistungsbeschreibungen und dem zu entrichtenden Entgelt den Vertrag (ausgenommen sind automatische Buchungsbestätigungen). Der Vertrag kommt nur mit der Zustellung der Bestätigung durch Grächen zustande. Werden Leistungen mündlich an den dafür vorgesehenen Verkaufsstellen bestellt, so kommt der Vertrag mit der vorbehaltlosen Annahme der Bestellung durch Grächen zustande. Die besonderen Bestimmungen zu Drittleistungen bleiben vorbehalten.

A3. Angaben zu Leistungen und Preisen

A3.1. Leistungen

Leistungen werden in den entsprechenden Angebotsbeschrieben definiert. Alle Angaben (insbesondere zum Umfang der Leistungen) sind ohne Gewähr. Grächen behält sich vor, Leistungsbeschreibungen in Prospekten und im Internet jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

A3.2. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preisangaben verstehen sich – ausser anders vermerkt – inklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken (CHF). Bei der Annahme von Fremdwährungen gilt der von Grächen festgelegte Tageskurs. Wechselgeld erfolgt in Schweizer Franken (CHF).

Grächen behält sich vor, Preisangaben in Prospekten und im Internet jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Namentlich steht Grächen das Recht zu, die Preise im Falle der Einführung oder Erhöhung von Gebühren, Abgaben und Steuern sowie von Transportkosten nach Vertragsabschluss zu erhöhen.

Grächen legt die Zahlungsbedingungen in den Leistungsbeschreibungen fest. Fehlt eine solche Angabe, gilt die Zahlungsfrist gemäss Rechnungsstellung von Grächen. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung ist Grächen berechtigt, die zu erbringende Leistung zu verweigern.

Rabatte oder Gutscheine werden nur zu den auf dem Gutschein angezeigten Bedingungen akzeptiert. Bei Vertragsabschluss nicht geltend gemachte Rabatte können nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden. Rabatte können nicht kumuliert werden.

Besondere Zahlungsbedingungen im Zusammenhang mit Drittleistungen bleiben vorbehalten.

A4. Störung der Vertragsabwicklung

Grächen ist berechtigt, bei Vorliegen wichtiger Gründe die vereinbarte Leistung zu ändern oder einen Ersatz anzubieten.

Wird die Vertragserfüllung durch Grächen wegen höherer Gewalt verunmöglicht oder beeinträchtigt, ist Grächen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.

A5. Haftung

Grächen haftet gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemässe Erbringung der Leistung. Ausgeschlossen ist die Haftung, wenn die Nichterfüllung bzw. die nicht richtige Erfüllung auf Versäumnisse oder auf das Verhalten des Kunden oder eines Dritten, die nicht an der Leistungserbringung beteiligt sind, oder auf höhere Gewalt bzw. Ereignisse, die nicht vorherseh- oder abwendbar sind, zurückzuführen ist. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Hat Grächen begründeten Anlass zur Annahme, dass eine Veranstaltung, für die Sacheigentum von Grächen genutzt wird, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf von Grächen gefährdet, ist Grächen berechtigt, die Reservationsvereinbarungen jederzeit entschädigungslos aufzulösen.

Jegliche Haftung von Grächen für Diebstähle im Wintersportgebiet oder für Sachbeschädigungen durch Dritte ist ausgeschlossen.

Bei Drittleistungen ist nur der jeweilige Vertragspartner/Leistungserbringer haftbar. Eine Solidarhaftung, die Grächen miteinbeziehen würde, ist – ausser explizit vereinbart – ausgeschlossen. Bei vermieteten Aufbewahrungsdepots wird keine Haftung für abhandengekommene Gegenstände und Wertsachen übernommen.

Bei Gütertransporten sind Waren durch den Kunden derart zu verpacken bzw. das Gebinde hat so zu sein, dass es den aktuell geltenden Sicherheitsstandards entspricht (Euro-Palette). Fragile Güter sind derart einzupacken, dass Schäden beim Transport nicht erfolgen können (Empfehlung: Transportkoffer). Grächen lehnt jede Haftung ab, wenn entsprechende Vorgaben nicht eingehalten werden.

Die besonderen Haftungsbestimmungen im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Nutzung von Lifttickets und Anlagen sowie die besonderen Haftungsbestimmungen im Zusammenhang mit Drittleistungen bleiben vorbehalten.

Grächen übernimmt keine Haftung für Fehlleistungen des Internets, Schäden durch Dritte, importierte Daten aller Art (Viren, Würmer, Trojanische Pferde) sowie für Links von und zu anderen Webseiten.

Grächen übernimmt keine Haftung für direkte, indirekte, spezielle oder sonstige Folgeschäden, die sich aus der Nutzung der Webseite www.graechen.ch oder einer damit verlinkten Webseite ergeben. Ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Programmen oder sonstigen Daten in Informationssystemen von Dritten. Dies gilt auch dann, wenn ausdrücklich auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wird.

A6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages einer Lieferung (endgültige und vorbehaltlose Gutschrift des Gesamtkaufpreises) behält sich Grächen das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Bei Kunden mit Sitz in der Schweiz ist Grächen berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Ist der Kunde Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält sich Grächen das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar. Ein Recht zur Verrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von Grächen unbestritten oder entscheidungsreif sind. Ausserdem hat der Kunde nur ein Zurückbehaltungsrecht, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.

A7. Abtretung

Grächen behält sich das Recht vor, ihre Forderungen bzw. bei Drittleistungen (Abschnitt C) die Forderungen der Leistungserbringer dem Kunden gegenüber einschliesslich etwaiger fälliger Teilzahlungsraten, Verzugszinsen und Mahngebühren an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.

A8. Datenschutz

Die Erhebung und die Bearbeitung der persönlichen Daten der Kunden von Grächen und Nutzer der Webseite von Grächen wird in der Datenschutzerklärung auf www.graechen.ch erläutert. Diese bildet einen integralen Vertragsbestandteil der AGB.

A9. Urheberrecht

Die Verwendung von www.grächen.ch bedeutet nicht, dass dem Nutzer Lizenzrechte in Bezug auf die geistigen Eigentumsrechte am Inhalt von www.grächen.ch eingeräumt werden.

www.grächen.ch sowie sämtliche dort eingestellten Inhalte (insbesondere Software, Dateien, Designs, Grafiken und Daten) sind Eigentum von Grächen. Grächen besitzt entsprechende Nutzungsrechte und ist durch die entsprechenden Gesetze bezüglich geistiger Eigentumsrechte einschliesslich Urheber- und Markenschutzrechte geschützt. Jede unbefugte Benutzung von www.grächen.ch, insbesondere die Benutzung von www.grächen.ch oder von deren Inhalten zu professionellen oder kommerziellen Zwecken jeglicher Art sowie die Reproduktion, Darstellung, Weitergabe an andere, Mitteilung, das in Umlauf bringen, die Verbreitung, Veränderung, Lizenzzuteilung, der Verkauf oder jegliche sonstige Verwertung dieser Webseite oder von deren Inhalten, Texten, Textteilen, statischen oder animierten Grafiken, Audiodaten, Software, Waren oder Dienstleistungen sowie sonstigen Daten oder Informationen, ist ohne vorherige schriftlich Genehmigung durch Grächen ausdrücklich untersagt. Verboten sind insbesondere Methoden wie Framing und Inlinelinking der Webseite und von Inhalten.

B. Verkauf und Nutzung von Lifttickets und Anlagen

B1. Beförderungsbestimmungen

Mit dem Verkauf eines Lifttickets verpflichtet sich Grächen zur Beförderung des rechtmässigen Ticketinhabers und seines Materials. Inbegriffen ist die Benutzung sämtlicher präparierter und markierter Pisten sowie der Wander-, Bike- und Schlittelwege. Sportgeräte werden nur dann transportiert, wenn die infrastrukturellen und sicherheitstechnischen Einrichtungen dies zulassen und die Schutzbestimmungen über Wildschutz- und Wildruhezonen nicht verletzt werden. Für Wege und Pisten können von Grächen und/oder den Behörden Nutzungseinschränkungen vorgesehen werden. Es gelten die publizierten Transportbestimmungen sowie die Anweisungen des Bahn- bzw. Aufsichtspersonals.

Aus Sicherheitsgründen werden keine Personen mit Kindern in Huckepack, Rucksäcken, anderen Tragevorrichtungen oder auf Schultern auf den Skiliften sowie Sesselbahnen befördert. Ebenso ist in dieser Weise die Nutzung der Skipisten und der Schlittelwege nicht erlaubt.

B2. Einschränkung der Nutzung

Kann Grächen seine Pflichten im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Nutzung von Lifttickets und Anlagen infolge von Umständen, die Grächen nicht abzuwenden vermag, nicht oder vorübergehend oder teilweise nicht erbringen, entstehen dem Kunden keinerlei Ansprüche gegenüber Grächen. Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:

  • Betriebseinstellungen, Pisten- und Wegsperrungen infolge Zufalls, höherer Gewalt wie Wind- und Wettereinflüsse, Stromausfall, Lawinengefahr, Streiks oder behördliche Anordnungen
  • Überlastung der Transportanlagen oder Überfüllung der Pisten und Wege sowie daraus resultierende mögliche Wartezeiten
  • Unterbrüche sowie temporäre Betriebseinstellungen von Teilen der Transportanlaagen infolge Bau- oder Wartungsarbeiten sowie zur Behebung von Störungen.

Im Rahmen der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen kann der Zutritt zu einzelnen Anlagen nicht möglich oder an den Kauf eines Tickets der Veranstaltung gebunden sein. Ferner kann der Zutritt zu Pisten und Wegen gesperrt werden.

Grächen kann aufgrund der Nachfrage, behördlicher Vorgaben oder der Witterungsbedingungen das Angebot anpassen.

B3. Nutzungsbestimmungen

Sämtliche Billette und Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Sie sind nur während den publizierten Betriebszeiten gültig. Grächen legt fest, für welche Tickets ein Name und/oder Foto erfasst werden muss.

Grächen legt die Bestimmungen für die Nutzung fest. Der Kunde ist verpflichtet, sich an die publizierten Anweisungen zu halten. Dies sind insbesondere:

  • Anordnungen von Mitarbeitenden
  • Sperrungen von Pisten und Wegen
  • Markierungen, Warntafeln udn Anweisungen zur Nutzung der Bahnen
  • FIS-Regeln
  • Regeln zur Trail-Toleranz

Ferner wird rücksichtsloses Verhalten oder Trunkenheit/Drogenmissbrauch nicht toleriert. Grächen behält sich in solchen Fällen das Recht vor, Kunden das Liftticket zu entziehen.

Anlagen und Einrichtungen von Grächen dürfen nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Allfällige Instandstellungs- oder Reinigungskosten sind durch den Verursacher zu bezahlen.

Bei Verstössen gegen die Nutzungsbestimmungen kann Grächen den Kunden entschädigungslos vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung ausschliessen. Im Falle einer vorsätzlichen Beschädigung oder bei Gefährdung anderer Menschen sowie bei Störung des öffentlichen Verkehrs ist Grächen berechtigt, eine Strafanzeige einzureichen.

Hunde
Für den Transport in der Gondelbahn Grächen – Hannigalp ist für jeden Hund ein Ticket zu erwerben. Der Transport von Begleithunden (z.B. Blindenhunden) ist kostenlos. Bitte legen Sie in diesem Fall den Nachweis zum Begleithund an der Verkaufsstelle vor. In der Gondelbahn gilt Leinen- und Maulkorbpflicht. Ein Transport von Hunden in den Sesselliften ist untersagt.

B4. Gültigkeit im öffentlichen Verkehr

Grächen publiziert die Bestimmungen in Bezug auf die Nutzung des Öffentlichen Verkehrs im Zusammenhang mit einem Liftticket.

Einzel- und Retourfahrten sind nur für Fussgänger und Schlittelnde erhältlich.

B.5. Kosten für Rettungseinsätze

Erleidet ein Kunde einen Unfall bei Benutzung der Bahnanlagen oder der präparierten und kontrollierten Pisten im Schneesportgebiet Grächen, kann der Rettungsdienst der Bergbahnen in Anspruch genommen werden.

Die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes wird nach Aufwand von Grächen (Personalleistungen, Materialaufwand, etc.) verrechnet.

Sämtliche Kosten Dritter im Zusammenhang mit Rettungseinsätzen (z.B. Helikoptertransport, Arztbesuche, Ambulanz) sind direkt durch den Kunden zu vergüten.

B.6. Variantenfahren | Wild- und Waldschutzzonen

Die Pisten der Bergbahnen sind im freien Gelände angelegt. Kleine Waldparzellen gelten als geschützte Wald- und Wildschutzzonen und werden umfahren. Bäume und Sträucher sollen nicht beschädigt und das Wild nicht beunruhigt oder aus seinen Einständen vertrieben werden. Die Wald- und Wildschutzzonen sind entsprechend markiert. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, die Hinweistafeln der Bergbahnen zu beachten. Das Befahren von gesperrten oder markierten Wald- und Wildschutzzonen kann den Entzug der persönlichen Fahrkarte bis hin zur Verzeigung bei den zuständigen Stellen mit sich bringen.

B.7. Beanstandungen | Haftung

Allfällige Beanstandungen des Kunden, die die Leistungserbringung durch Grächen gemäss Abschnitt B betreffen, sind unverzüglich an die Bergbahn zu richten. Die Bergbahnen haften für Personen- und Sachschäden nach Massgabe der Bestimmungen der AGB. Subsidiär gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Eine Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt.

Eine Haftung der Bergbahnen für Sach- und Personenschäden ist namentlich ausgeschlossen bei Unfällen infolge

  • Nichtbeachtens von Hinweisen und Markierungen sowie Verlassen der gesicherten und kontrollierten Pisten
  • Missachtens von Weisungen und Warnungen der Bahnmitarbeitenden oder des Pisten- und Rettungsdienstes
  • Missachtung der Warnungen vor Lawinengefahren
  • fahrlässigem oder vorsätzlichem Falschverhalten auf Anlagen, Pisten und Wegen
  • Ausübung von Risiko-Sportarten wie Freeriding, Downhill- und Enduro- Biking, Gleitschirmfliegen etc.

Im Übrigen stützt sich die Haftung der Bergbahnen im Wesentlichen auf die Richtlinien der Verkehrssicherungspflicht für Schneesportabfahrten. Ferner ist die Haftung für Unfälle auf Bike-, Wander- und Schlittelwegen ausgeschlossen.

Im Rahmen des Unterhalts der Transportanlagen werden Schmiermittel verwendet und durch den Betrieb kann Abrieb bei Führungsrollen entstehen. Je nach Witterung kann dies zu leichten Verschmutzungen von Kleidern führen. Die Bergbahnen haften, soweit gesetzlich zulässig, nur im Fall von unsachgemässer Anwendung von Schmiermitteln. Dabei ist die Haftung höchstens im Rahmen des Wertes gemäss Zeitwerttabelle für die Lebenserwartung von Wintersport-Bekleidung (max. 4 Jahre) gegeben.

Für Personen- oder Sachschäden infolge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages haftet Grächen im Rahmen dieser AGB sowie der massgebenden nationalen Gesetze.

B.8. Nutzung der Lifttickets

Lautet ein Liftticket auf einen oder mehrere bestimmte Tage, kann es nicht auf andere Tage übertragen werden. Ungenutzte Tage sind nicht erstattungsfähig.

Lifttickets, bei denen der Kunde innerhalb einer bestimmten Zeitperiode selbst über die Nutzung entscheidet (Tageskarten), können weder verlängert noch rückerstattet werden.

B.9. Rückerstattungen

B.9.1. Allgemeines

Gekaufte Fahrkarten werden grundsätzlich nicht umgetauscht, geändert, zurückgenommen oder rückerstattet.

Bei Verbund-Abonnementen mit anderen Gebieten gehen die Bestimmung für die jeweilige Karte den Bestimmungen dieser AGB vor.

B.9.2. Verlust des Lifttickets

Jahres- oder Mehrtageskarten werden bei Verlust gegen Vorweis der Kaufquittung (Sperrnummern-Beleg) ersetzt. Tageskarten sowie Einzelfahrten werden bei Verlust nicht ersetzt.

B.9.3. Depotgebühr Keycard

Lifttickets werden auf eine Keycard oder einem anderen kompatiblen Datenträger ausgestellt. Bei der Abgabe einer Keycard wird ein Depot von CHF 5.00 verrechnet, das bei der Rückgabe erstattet wird. Defekte Datenträger werden kostenlos ausgetauscht, soweit der Datenträger nicht mutwillig beschädigt wurde.

B.9.4. Missbrauch | Ausweispflicht

Mitarbeitende der Bergbahnen sowie autorisiertes Kontrollpersonal sind jederzeit berechtigt, Fahrausweiskontrollen vorzunehmen. Auf entsprechende Aufforderung hin, hat sich der Ticketinhaber mittels gültigen Identitätsausweises oder eines gleichwertigen Ausweises auszuweisen. Ausweise für eine spezifische Ermässigung (z.B. Invalidenausweis) müssen jederzeit vorgewiesen werden können.

Wird ein Ticketmissbrauch, wie Verwendung von Tickets von/für Drittpersonen oder Fälschung/Weitergabe von Ausweisen, festgestellt, hat dies den sofortigen Entzug des Fahrausweises zur Folge. Gleichzeitig werden folgende Umtriebskosten erhoben:

  • Einzelfahrten/Tageskarten: CHF 150.00
  • Mehrtageskarten bis 4 Tage: CHF 250.00
  • Mehrtageskarten ab 5 Tage sowie Saison- und Jahreskarten: CHF 500.00
  • Nutzung der Anlagen ohne Ticket: CHF 500.00

Kann aufgrund von fehlenden Ausweisen nicht nachvollzogen werden, ob ein Verstoss vorliegt, werden die Umtriebskosten eingezogen, bis der entsprechende Ausweis vorliegt. Zusätzlich ist der Tageskartenpreis nachzuzahlen. Im Wiederholungsfall wird der Datenträger eingezogen, das hinterlegte Ticket gelöscht und Strafanzeige eingereicht.

C. Angebot durch Leistungserbringer

C.1. Vertragsverhältnis

Leistungserbringer der Ferienregion Grächen (nachfolgend als „Leistungserbringer“ bezeichnet) erbringen unter anderem Drittleistungen bezüglich Hotels, Ferienwohnungen, Gruppenunterkünften, Sportgeschäften, Erlebnissen, Aktivitäten und Schneesportschulen (nachfolgend „Drittleistungen“ genannt).

Grächen betreibt ein Reservationssystem mit Callcenter und ein Internetportal www.graechen.ch, das Kunden die Online-Buchung von Drittleistungen erleichtert. Grächen vermittelt die Drittleistungen der Leistungserbringer in deren Namen und auf deren Rechnung. Verträge über Drittleistungen kommen ausschliesslich zwischen den jeweiligen Leistungserbringern und den Kunden zustande.

Grächen ist von den Leistungserbringern bevollmächtigt, im Namen dieser die Verträge abzuschliessen und das Inkasso für die gebuchten Drittleistungen vorzunehmen.

Meldet der Kunde weitere Teilnehmer für die Drittleistungen an, so steht der Kunde für die Vertragspflichten der Teilnehmer (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen Vertragspflichten ein. Zusätzlich können die Leistungserbringer eigene Nutzungsbedingungen aufstellen. Der Kunde wird in der Leistungsbeschreibung bzw. spätestens im Buchungsprozess auf solche Nutzungsbedingungen des Leistungserbringers hingewiesen. Bei einem Widerspruch gehen diese AGB vor.

Bei Arrangements, Erlebnissen und Events kann Grächen selbst als Anbieter auftreten. Der Anbieter ist ihr Vertragspartner und ist in den Reisedokumenten namentlich aufgeführt.

C.2. Informationen über die Drittleistungen

Grächen stellt die publizierten Informationen für Objekt, Zimmer, Wohnungen und andere Drittleistungen zur Verfügung. Der Leistungserbringer aktualisiert diese Angaben und trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zum Zeitpunkt der Buchung.

Die Drittleistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Internet und der Bestätigung. Sonderwünsche oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Leistungserbringer resp. Grächen namens des Leistungserbringers vorbehaltlos bestätigt worden sind.

C.3. Zahlungsbedingungen

Für Hotels und Wohnungen: Eine Anzahlung in Höhe von 30% der Buchungssumme zahlbar innert 10 Tagen nach Abschluss der Reservation. Die Restzahlung ergibt sich aus dem Gesamtbetrag gemäss Vertrag abzüglich der errechneten Anzahlung und muss spätestens 30 Tage vor Anreise einbezahlt sein.

  • Grächen verrechnet eine Buchungsgebühr von CHF 12.--.
  • Erfolgt die Buchung weniger als 40 Tage vor der Ankunft, so ist der gesamte Betrag fällig.
  • Rechnungsstellung ist – so weit angeboten – nur möglich bei Buchungen, die mehr als 45 Tage vor Anreise getätigt werden.
  • Die Anzahlung von 30% der Buchungssumme ist innert sieben Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Ankunft fällig.
  • Bei Bezahlung der Buchung mit Kreditkarte und anderen Onlinezahlungsmitteln, wird der gesamte Betrag automatisch abgebucht.

Für Arrangements, Zusatzleistungen, Erlebnisse, Aktivitäten und Events: Gebuchte Drittleistungen sind direkt bei der Buchung per Kreditkarte/Online-Zahlung zu bezahlen. Zahlung auf Rechnung ist nur möglich, sofern dies explizit angeboten wird.

Wird die Zahlung nicht fristgerecht geleistet oder Kreditkartenzahlungen werden nicht honoriert, setzt Grächen im Namen des Leistungserbringers dem Kunden eine kurze Nachfrist. Verstreicht diese Nachfrist erfolglos, so gilt der Vertrag als annulliert und es kommen die Stornierungsbedingungen gemäss diesen AGB zur Anwendung.

Die Preise für die Drittleistungen ersehen Sie aus der Ausschreibung im Internet respektive der Bestätigung. Die Preise in Schweizer Franken (CHF) sind massgebend. Preise in anderen Währungen dienen ausschliesslich zur Information und sind nicht verbindlich. Rechnungen werden in Schweizer Franken ausgestellt und sind in Schweizer Franken zu bezahlen. Kreditkartenbelastungen erfolgen ebenfalls in Schweizer Franken. Im Beschrieb zu den einzelnen Unterkünften werden etwaige vor Ort zu zahlende Nebenkosten aufgelistet.

Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern kann der Leistungserbringer bei Schlüsselübergabe ein Depot verlangen, dessen Höhe der Leistungsbeschreibung zu entnehmen ist.

C.4.1 Stornierungsbedingungen Unterkünfte

Den nachfolgenden Stornierungsbedingungen gehen explizite Angaben der Buchung vor (z.B. nicht erstattbare Raten). Sofern der Kunde eine Buchung storniert, ändert oder umbucht gelten folgende Stornierungsbedingungen (in Prozent des Buchungssumme):

  • bis 60 Tage vor Anreise: Bearbeitungsgebühr CHF 100.00
  • 59 - 45 Tage vor Anreise: Bearbeitungsgebühr CHF 100.00 plus Akontozahlung von 30%
  • 44 - 30 Tage vor Anreise: Bearbeitungsgebühr CHF 100.00 plus Akontozahlung von 50%
  • 29 - 0 Tage vor Anreise: gesamte Buchungssumme plus Bearbeitungsgebühr CHF 100.00
  • keine Anreise: gesamte Buchungssumme plus Bearbeitungsgebühr CHF 100.00

Nicht bezogene Drittleistungen (z.B. infolge früherer Abreise) sind nicht erstattungsfähig. Änderungen und Umbuchungen werden als Annullierung mit Neuanmeldung behandelt. Bei Änderungen oder Umbuchungen unter Beibehaltung des bereits gebuchten Anbieters, der gebuchten Daten und Hauptleistungspflichten wird vom Anbieter eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 verlangt, sofern die Änderung resp. Umbuchung möglich ist. Andernfalls fallen die Annullationskosten, Stornokosten und Stornogebühr an.

Im Bezug auf die Stornokosten bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass durch die Stornierung, Umbuchung oder Änderung von Drittleistungen dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Der Kunde kann bei Grächen eine Umbuchung der gesamten oder eines Teils der Drittleistungen zu Gunsten eines Dritten veranlassen. Grächen verrechnet dem Kunden eine Umbuchungsgebühr von CHF 100.00. Die Vertragskonditionen bleiben unverändert. Tritt der Dritte nicht vollständig an die Stelle des Kunden, bleibt der Kunde für die Differenz haftbar.

Massgebend zur Berechnung des Annullierungs- bzw. Änderungsdatums ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Erklärung des Kunden beim Vermittler (Grächen) zu den üblichen Bürozeiten; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, über die Webseite von Grächen, Telefonbeantworter oder andere elektronische Kommunikationsmittel. Die Annullation gilt definitiv, wenn diese von Grächen schriftlich rückbestätigt wird.

C.4.2 Stornierungsbedingungen Aktivitäten

Der für eine gebuchte Aktivität bezahlte Preis kann lediglich rückerstattet werden, wenn eine Aktivität vor ihrer Durchführung aufgrund eines der folgenden Ereignisse gesamthaft oder gegenüber einzelnen Kunden durch Grächen oder den Leistungserbringer abgesagt werden muss:

  • Kapazitätsengpässe seitens des Leistungserbringers;
  • Höhere Gewalt (z.B. Wetterbedingungen);
  • Umstände, welche die Sicherheit der Kunden gefährden;
  • Nichterreichen der für die Durchführung einer Aktivität erforderlichen Mindestteilnehmeranzahl;
  • Konkurs oder anderweitig bedingte dauerhafte Einstellung der Geschäftsaktivitäten der Feriendestination Grächen oder des Leistungserbringers.

Bei einer vorzeitigen Absage infolge eines der vorgenannten Ereignisse wird den Kunden den bei der Buchung der Aktivität bezahlten Preis im Namen und auf Rechnung des Leistungsträgers zurückerstattet. Es bestehen keine darüber hinaus gehenden Ansprüche.

Vorzeitiger Abbruch von Aktivitäten
Für vorzeitig abgebrochene Aktivitäten erfolgt unabhängig vom Grund des Abbruchs weder eine Rückerstattung des durch die Kunden bezahlten Preises, noch können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Annullation & Nichterscheinen
Im Fall einer Annullation der gebuchten Leistungen durch die Kunden sowie bei Nichterscheinen der Kunden erfolgt keine Rückerstattung des bezahlten Preises. 

Der Abschluss einer Annullationskostenversicherung ist Sache der Kunden. Grächen bietet keine Annullationskostenversicherung an.

Beanstandungen
Allfällige Beanstandungen, welche sich auf gebuchte Aktivitäten beziehen, sind ausschliesslich und direkt an den Leistungsträger zu richten unter Beachtung allfälliger in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers festgelegten Fristen.

Beanstandungen in Bezug auf die Vermittlungstätigkeit von Grächen sind umgehend, spätestens jedoch innert 72 Stunden nach Inanspruchnahme der Vermittlungsdienstleistung schriftlich an Grächen zu richten. Nach Ablauf der Frist verwirken sämtliche Ansprüche des Kunden gegenüber Grächen.

C.5. Leistungs- und Preisänderungen

Die Leistungserbringer behalten sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor dem Vertragsabschluss zu ändern. Der Leistungserbringer oder Grächen werden den Kunden bei Vertragsabschluss über allfällige Änderungen informieren.

Nach Vertragsabschluss behält sich der Leistungserbringer das Recht vor, bei unvorhersehbaren oder nicht abwendbaren Ereignissen sowie höherer Gewalt die Leistungen zu ändern. Leistungserbringer ist bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu bieten. Ist dies nicht möglich oder lehnt der Kunde bei Vorliegen einer wesentlichen Vertragsänderung die Ersatzleistung aus wichtigen Gründen innert fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung ab, wird der bereits bezahlte Betrag unter Ausschluss weiterer Forderungen zurückbezahlt.

Nach Vertragsabschluss behält sich der Leistungserbringer das Recht vor, bei irrtümlich kommunizierten Vertragsbedingungen (insbesondere betreffend den Preis oder die Verfügbarkeit der Leistung) den Vertrag innerhalb von drei Arbeitstagen nach dessen Abschluss entschädigungslos aufzulösen. Er ist bemüht, einen neuen Vertrag über eine gleichwertige Drittleistung anzubieten. Ist dies nicht möglich oder lehnt der Kunde den neuen Antrag innert fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung ab, wird der bereits bezahlte Betrag unter Ausschluss weiterer Forderungen zurückbezahlt.

Preiserhöhungen infolge Erhöhung von Abgaben und Steuern (insbesondere Mehrwertsteuern oder Kurtaxen) oder der Einführung neuer vergleichbarer Abgaben und Steuern bleiben vorbehalten. Gleichfalls vorbehalten bleiben Preiserhöhungen aufgrund der Erhöhung von Transportkosten oder der Einführung von Abgaben auf bestimmten Leistungen. Der Kunde wird in diesem Fall bis 30 Tage vor Vertragsbeginn informiert. Bei einer Erhöhung von mehr als 10% des Preises (ohne allfällige Nebenkosten wie z.B. Kurtaxen) kann der Kunde kostenlos innert fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. Diesfalls wird der bereits bezahlte Betrag unter Ausschluss weiterer Forderungen zurückerstattet.

C.6. Doppelbuchungen

Grächen und Leistungsträger müssen Buchungen (Vertragsversand an Kunde) umgehend im Buchungsportal von Grächen (Tomas der TouristDataShop AG) eintragen. 

Erfolg aufgrund der verspäteten Eintragung der Buchung im Buchungsportal durch den Leistungsträger eine Doppelbuchung, verrechnet Grächen dem Leistungsträger eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.-. 

Erfolg aufgrund der verspäteten Eintragung der Buchung im Buchungsportal durch den Leistungsträger eine Doppelbuchung, muss der Leistungsträger innerhalb von 7 Tagen dem Kunden, sofern verfügbar, eine gleichwertige Ersatzunterkunft zum selben Preis anbieten. 

Sollte dem Kunden die im Buchungsportal gebuchte Unterkunft nicht zur Verfügung gestellt werden können, kann der Kunde kostenlos und unter Rückerstattung sämtlicher Kosten innerhalb von 2 Tagen die Buchung gegenüber dem Leistungsträger stornieren. 

Kann der Leistungsträger dem Kunden innerhalb von 7 Tagen keine gleichwertige Ersatzunterkunft zum selben Preis anbieten, gilt die Buchung als kostenlos storniert. Der Leistungsträger hat dem Kunden sämtliche Kosten zurückzuerstatten.  

Der Kunden kann die angebotene Ersatzunterkunft kostenlos und unter Rückerstattung sämtlicher Kosten innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt des Angebotes Buchung gegenüber dem Leistungsträger stornieren. 

Grächen und Leistungsträger übernehmen keine Garantie für eine Ersatzunterkunft.

C.7. Übergabe des Vertragsobjekts und Anreise

Informationen zur Anreise und der Übergabe sind in der Buchungsbestätigung aufgeführt und/oder werden zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden abgesprochen.

C.8. Verpflichtungen und Obliegenheiten des Kunden bei Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Hotels und Gruppenunterkünften

Das gebuchte Objekt darf höchstens mit der auf der Bestätigung aufgeführten Personenzahl belegt werden. Die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Vertragsobjektes (insbesondere die Vorschriften betreffend Haustiere, Rauchen oder Lärm), die aus der Leistungsbeschreibung hervorgehen, sowie die Hausordnung sind einzuhalten.

Verstösst der Kunde gegen genannte Bedingungen oder stört der Kunde (oder allfällige Mitbenutzer) übermässig und/oder wiederholt Unbeteiligte, kann der Leistungserbringer dem Kunden eine kurze Nachfrist zur Beseitigung des vertragswidrigen Zustandes setzen und nach erfolglosem Verstreichen der Nachfrist den Vertrag fristlos auflösen. Der bezahlte Preis wird nicht erstattet. Vorbehalten bleiben Schadenersatzforderungen seitens des Leistungserbringers. Das Vertragsobjekt ist ohne gegenteilige Vereinbarung in besenreinem Zustand zurückzugeben.

C.9. Haftung

Der Kunde haftet dem Leistungserbringer für eine sorgfältige Benutzung des Vertragsobjektes. Insbesondere haftet der Kunde auch für Schäden, die Mitbenutzer verursachen. Entstehen Schäden, kann der Leistungserbringer einen angemessenen Betrag des Depots zur Schadensbeseitigung zurückbehalten. Die Haftung des Kunden ist nicht auf den Betrag des Depots beschränkt. Der Leistungserbringer stellt dem Kunden nach der Schadensbeseitigung eine Abrechnung zu.

Falls die gebuchten Drittleistungen durch nicht voraussehbare oder nicht abwendbare Ereignisse oder höhere Gewalt (insbesondere Naturereignisse oder behördliche Massnahmen) nicht erbracht werden können, kann der Vertrag vom Leistungserbringer entschädigungslos gekündigt werden. Bezahlte Beträge werden vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Rücktritt seitens des Kunden ist nur möglich, wenn der Leistungserbringer keine Ersatzleistung erbringen kann.

Jegliche Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Angaben über vom Vertragsobjekt unabhängige Faktoren wie beispielsweise Verfügbarkeit und Öffnungszeiten von öffentlichen Einrichtungen wie Schwimmbäder und Restaurants sowie die klimatischen Verhältnisse und Verfügbarkeit von unabhängigen Dienstleistern sind ohne Gewähr.

Grächen ist für die korrekte Buchung verantwortlich, wobei keine Haftung für die Leistungserbringer, deren Hilfspersonen, die eingesetzten Absatzmittler, vertane Urlaubszeit und/oder Frustrationsschaden übernommen wird. Grächen schliesst jegliche Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang aus.

C.10. Beanstandung, Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen

Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleidet der Kunde einen Schaden, so ist der Kunde verpflichtet, beim Leistungserbringer unverzüglich, d.h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.

Der Leistungserbringer resp. Grächen (wenn der Anbieter nicht erreichbar ist) namens des Leistungserbringer wird bemüht sein, innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lässt sich der Kunde vom Leistungserbringer resp. Grächen schriftlich bestätigen, dass der Kunde den Mangel gerügt resp. den Schaden gemeldet hat. Grächen oder Hilfspersonen des Leistungserbringers sind nicht berechtigt, Forderungen usw. namens des Leistungserbringers anzuerkennen.

Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen usw. gegenüber dem Leistungserbringer müssen innert eines Monats nach vertraglichem Reiseende schriftlich dem Leistungserbringer mitgeteilt werden. Nach Ablauf der einmonatigen Frist verliert der Kunde sämtliche Ansprüche gegenüber dem Leistungserbringer und Grächen, sofern gesetzlich zulässig.  

C.11. Ombudsmann der Schweizer Reisebranche

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss der Ombudsmann der Schweizer Reisebranche kontaktiert werden. Dieser ist bei Unstimmigkeiten zwischen der Kundschaft und Schweizer Reiseunternehmen bestrebt, eine für beide Parteien faire und ausgewogene Lösung zu finden. Kontakt: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich.

D. Gastronomie

D.1. Zahlungen

D1.1. Seminare | Konferenzen | Banketts

Sofern nichts Gegenteiliges in der schriftlichen Bestätigung (per Post oder E-Mail) erwähnt, ist bei Konferenzen, Banketten und Veranstaltungen eine Leistung unverbindlich, bis eine Anzahlung von 50% geleistet wurde. Die Anzahlung wird mit der Bestätigung fällig. Die Restzahlung wird, sofern nichts anderes vereinbart, umgehend nach Erbringung der Leistung fällig. Es steht dem Gastronomiebetrieb das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen zu.

D1.2. Events

Der Betrag ist, sofern nicht eine Vorauszahlung oder Bezahlung bei der Buchung mittels Kreditkarte verpflichtend vorgesehen ist, vor Ort umgehend nach Erbringung der Leistung fällig.

D.2. Nicht beanspruchte Leistungen

Es erfolgt keine Rückvergütung bei Nicht- oder Teilinanspruchnahme von gebuchten/bestellten Leistungen.

D.3. Nichtverfügbarkeit

Sollte aus unvorhersehbaren Gründen eine gebuchte Leistung nicht verfügbar sein, wird eine möglichst ähnliche Leistung angeboten.

D.4. Mitgebrachte Speisen und Getränke

Grundsätzlich ist die Zubereitung und Konsumation von mitgebrachten Speisen und Getränken ist in den Betrieben (inkl. Terrassen) von Grächen unzulässig. Ausnahme bilden die als Picknickräume bestimmten Bereiche sowie die Terrasse der Snööbar. Bei einer Widerhandlung wird CHF 50.00 pro Person pro Fall in Rechnung gestellt.

D.5. Annullationskosten

Massgebend für die Berechnung der Annullationskosten ist das Eingangsdatum der Annullation oder der Umbuchung. Die Annullationskosten betragen:

  • Bis 20 Tage vor Beginn der Leistung: Kostenlos.
  • 19 bis 1 Tag vor Beginn der Leistung: 50 % des Preises gemäss Bestätigung.
  • Am Tag der Leistung sowie Nicht-Erscheinen ohne Annullation: 100 % des Preises gemäss Bestätigung.

D.6. Buchungsrückzug

Grächen behält sich das das Recht vor, in Ausnahmefällen eine erfolgte Bestätigung ohne Kostenfolge für beide Vertragsparteien für ungültig zu erklären und von dieser zurückzutreten:

  • Nichtnutzbarkeit der Gebäude oder Teile davon aufgrund höherer Gewalt
  • Schliessung oder Änderung der Öffnungszeiten aus wirtschaftlichen, rechtlichen, epidemiologischen Gründen oder aufgrund des Wetters
  • Nichterreichen einer allfälligen ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. Mindestauslastung
  • Verzug einer verlangten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung.

D.7. Reinigung | Haftung

Die Beseitigung ausserordentlicher Verunreinigungen oder die Behebung von Schäden am Eigentum von Grächen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

E. Schlussbestimmungen

E.1. Salvatorische Klausel

Die ganze oder teilweise Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder der Bestimmungen des ihr zugrundeliegenden Vertrages berühren die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen nicht.

Ungültige oder unwirksame Bestimmungen sind durch Bestimmungen zu ersetzen, die ihrer rechtlichen oder wirtschaftlichen Bedeutung möglichst entsprechen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn diese AGB eine Lücke aufweisen.

E.2. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Grächen sowie zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Grächen ist Visp, Schweiz.

E.3. Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. März 2024