Gemeinde
Verpachtung Gastrobetriebe - Besichtigungstermin für Interessenten
Aufgrund des grossen Interesses zur "Verpachtung der Gastrobetriebe Burgergemeinde Grächen" werden wir für alle Interessenten eine Besichtigung durchführen und zwar am:Aschermittwoch, 22. Februar 2012 um 16.00 Uhr
beginnend bei der Stafelbar (dann Hannighüsli - gr. Restaurant).
Verpachtung Gastrobetriebe Burgergemeinde Grächen
Öffentliche AusschreibungAusschreibungsdossier Gastrobetriebe
Eidgenössische Abstimmungen vom 11. März 2012
Einberufung Ur- und Burgerversammlung / Eidgenössische Abstimmungen vom 11. März 2012Mitteilung Forstbetrieb Stalden und Umgebung
Privatwald-Besitzer im Gebiet "Site"Stellenausschreibung: Forstwart in Saisonsstelle
Umzug Polizeibüro
Ab sofort befindet sich das Polizeibüro neu im Obergeschoss des UBS-Gebäudes. (Die Öffnungszeiten bleiben gleich - Rubrik Gemeinde/Sicherheit/Polizei).Wir bitten um Kenntnisnahme.
Neue Öffnungszeiten Gemeindekanzlei
Ab 01. August 2011 wird der Bevölkerung zu den bisherigen Öffnungszeiten neu jeweils der Donnerstag von 17.00 Uhr - 20.00 Uhr für Schalterdienste zur Verfügung stehen.Bau Parkhaus
Information betreffend Bau des ParkhausesTageskarte Gemeinde 2012
Ab sofort kann auf der Gemeinde die "Tageskarte Gemeinde" (SBB-Billette) für 2012 bezogen werden. Pro Tag stehen drei Billette zur Verfügung.
Die Tageskarten können nicht reserviert werden. Diese müssen direkt auf der Kanzlei bezogen und bar bezahlt werden. Der Preis Pro Tageskarte beträgt Fr. 40.--.
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Allgemeine Informationen
- Hilfe für Familien und Alleinerziehende mit 3 und mehr KindernPolizeistundenverlängerungen
Gemeinderatsbeschluss Polizeistundenverlängerungen:
Ab sofort (10. Mai 2010) gilt für Polizeistundenverlängerungen:
Polizeistundenverlängerungen sind 10 Tage vor dem Anlass - mit Angaben des Verlängerungsgrundes - schriftlich an die Gemeinde einzureichen.
Gebühren:
Pro Stunde Verlängerung werden generell Fr. 50.-- einkassiert. Zusätzliche Kosten für die zweite Bewilligung Fr. 50.--, für die dritte Bewilligung Fr. 100.--, für die vierte Bewilligung Fr. 150.-- usw. (für jede weitere Bewilligung erhöht sich der Betrag jeweils um Fr. 50.--) gerechnet pro Jahr.
Beispiel:
1. Verlängerung Fr. 50.--/Std.
2. Verlängerung Fr. 50.--/Std. + Fr. 50.--
3. Verlängerung Fr. 50.--/Std. + Fr. 100.--
4. Verlängerung Fr. 50.--/Std. + Fr. 150.-- usw.
Die Bewilligung werden von der Gemeinde augestellt / die Gebühren werden von der Gemeindepolizei einkassiert.




22.02.2012



