Fremdenkontrolle
Kontakt
| Telefon: | +41 027 956 18 14 | ||
| Telefax: | +41 027 956 34 39 | ||
| E-Mail: | Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. | ||
| Offen: | Mo.–Do. | 08:00–12:00 Uhr und 16:00–17:00 Uhr | |
| Fr. | 08:00–12:00 Uhr und 15:00–16:00 Uhr | ||
| (Büro der Gemeindepolizei) |
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Bewilligungsarten
Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit
Erwerbstätigkeit von weniger als 90 Tagen pro Kalenderjahr
Bewilligungen EG/EFTA-Staaten: Link Bundesamt
Permis L (Kurzaufenthaltsbewilligung)
Aufenthalt mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz
Gültigkeit der Bewilligung: maximal 364 Tage (verlängerbar)
Permis B (Aufenthaltsbewilligung)
Längerfristiger Aufenthalt (Wohnsitz) mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz
Gültigkeit der Bewilligung: maximal 5 Jahre (danach Umwandlung in Permis C möglich)
Permis C (Niederlassungsbewilligung)
Unbeschränktes Aufenthaltsrecht mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz
Gültigkeit der Bewilligung: maximal 5 Jahre (verlängerbar)
Drittstaaten
- Fremdenkontrolle Grächen 027 956 18 14
- Dienststelle für Bevölkerung und Migration (DBM) Link Kanton
Avenue de la Gare 39
1951 Sitten
027 606 55 82
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Meldeverfahren
Zuzug EG/EFTA Permis L
Der Arbeitgeber reicht das Gesuch mit dem Arbeitsvertrag ein
Das Gesuch muss vor der Arbeitsaufnahme hinterlegt sein
Der Arbeitnehmer meldet sich vor Arbeitsaufnahme mit folgenden Unterlagen an:
- Fragebogen L (bei Erstaufenthalt in Grächen)
- 3 Fotos (bei Erstaufenthalt in Grächen)
- Personalausweis/Passport
- Alte Aufenthaltsbewilligung
- Krankenkassennachweis<
- Abmeldebestätigung des Wohnortes
(falls Wohnortswechsel innerhalb der Schweiz)
Gebühr Aufenthaltsbewilligung: Fr. 95.—(Fr. 100.—bei Erstaufenthalt)
Zuzug EG-10-Bewilligung Permis L
Der Arbeitgeber reicht das Gesuch mit dem Arbeitsvertrag und der Bestätigung der RAV ein
Keine Arbeitsaufnahme vor Erhalt der Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung
Der Arbeitnehmer meldet sich vor Arbeitsaufnahme mit folgenden Unterlagen an:
- schriftliche Zusicherung der Dienststelle für Bevölkerung & Migration
- Fragebogen L (bei Erstaufenthalt in Grächen)
- 3 Fotos (bei Erstaufenthalt in Grächen)
- Personalausweis/Passport
- Alte Aufenthaltsbewilligung
- Krankenkassennachweis
- Abmeldebestätigung des Wohnortes
(falls Wohnortswechsel innerhalb der Schweiz)
Gebühr Aufenthaltsbewilligung: Fr. 95.—(Fr. 100.—bei Erstaufenthalt)
Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit (bis 90 Tage pro Kalenderjahr)
Der Arbeitgeber reicht das Gesuch (Meldeverfahren) via Internet (Link Bundesamt) oder Fax 027 606 73 04 ein.
Die Meldung muss mindestens 8 Tage vor Arbeitsbeginn in der Schweiz eingereicht werden.
Der Arbeitnehmer meldet sich innert 14 Tagen bei der Fremdenkontrolle mit folgenden Unterlagen an:
Unterlagen:
- Passport oder ID-Karte
- Krankenkassennachweis
- 1 Foto
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Um- und Wegzug
Umzug innerhalb der Gemeinde Permis L, B oder C
Adressänderungen sind meldepflichtig. Sie sind innert 14 Tagen bei der Fremdenkontrolle Grächen zu melden.
Wegzug Permis L, B oder C
Der Arbeitnehmer meldet sich mit folgenden Unterlagen (frühestens 1 Monat vor dem Wegzug) bei der Fremdenkontrolle ab:
- Permis L, B oder C
- Einheimischenausweis
- Wegzugsadresse
- Adresse des neuen Arbeitgebers (bei Wegzug innerhalb der Schweiz)
Formulare
Gesuch um Erteilung einer EG-25/EFTA-Bewilligung (PDF 73KB)
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Oesterreich, Portugal, Schweden, Spanien, Zypern, Malta, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn
Gesuch um Familiennachzug (PDF 265KB)
Gesuch um Erteilung einer EG-2-Bewilligung (PDF 55KB)
Bulgarien, Rumänien
Gesuch um Erteilung der Aufenthalts - und Arbeitsbewilligung – Drittstaaten (PDF 81KB)
Beiblatt Drittstaaten (PDF 410KB)
Gesuch um Verlängerung der Aufenthalts - und Arbeitsbewilligung - Drittstaaten (PDF 80KB)
Unterkunftsbestätigung (PDF 76KB)
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Nützliche Adressen
Dienststelle für Bevölkerung und Migration (DBM)
Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA)
Arbeitsbewilligungen für ausländische Arbeitskräfte
Bundesamt für Migration (BFM)
Bewilligungen für EU/EFTA-Angehörige
Bewilligungen für Nicht-EU/EFTA-Angehörige (Drittstaaten)
Integrationsbüro EDA/EVD
Bilaterale Abkommen Schweiz-EU
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Schweizer Botschaften im Ausland




17.05.2012



