Bauamt
Kontakt
| Telefon: | +41 027 956 18 14 | ||
| Telefax: | +41 027 956 34 39 | ||
| E-Mail: | Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. | ||
| Offen: | Mo.–Do. | 08:00–12:00 Uhr und 16:00–17:00 Uhr | |
| Fr. | 08:00–12:00 Uhr und 15:00–16:00 Uhr | ||
| (Büro der Gemeindepolizei) | |||
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Baueingabe
Werden die Baugesuche bis Dienstag 12:00 Uhr auf dem Büro der Gemeindepolizei abgegeben, werden sie am selben Freitag im Anschlagkasten und auf der Homepage der Gemeinde sowie im Amtsblatt veröffentlicht. Es werden nur vollständige Dossiers ausgeschrieben.
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Eingabedossier
Kleinere Gesuche 3-fache Ausführung
Grössere Gesuche 5-fache Ausführung
Gesuche Sonnenkollektoren 2-fache Ausführung
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Behandlung Gesuche
Seit 01.01.2010 dauert die Einsprachefrist 30 Tage. Dadurch müssen von der Veröffentlichung bis zur Bewilligungserteilung mindestens 10 Wochen eingeplant werden.
Vollständige Dossiers mit allen erforderlichen Unterlagen beschleunigen die Verarbeitung.
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Formulare
Checkliste Baueingabe (PDF 182KB)bitte beachten Sie zur Baueingabe die Checkliste, damit alle notwendigen Dokumente enthalten sind
Baugesuchsformular (Link zu Kanton: Word 195KB)
Vereinfachtes Baugesuchsformular (PDF 105KB)
Gesuchsformular Parabolantenne (PDF 97KB )
Gesuchsformular Solarenergie (Excel 92KB)
Gesuchsformular Bewilligung einer Bohrung (PDF 281KB)
muss zusammen mit einer Baubewilligung eingegeben werden
Gesuchsformular für das Aufstellen von Behältern für die Lagerung von wassergefährdender Flüssigkeit (Oeltankgesuch) (PDF 36KB)
Schriftliche Anzeige Baufortschritt (PDF 53KB)
Kartenausschnitt
Subventionierung des Heimatschutzes
Energietechnischer Nachweis SIA 380/1:2009
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Reglemente und Anforderungen
Bau- & Zonenreglement Gemeinde Grächen (PDF 387 KB)Kantonale Gesetzesgrundlagen Baurecht (Link zu Kanton)
Abgeändertes kantonales Baugesetz vom 4. September 2003 (PDF 57KB)
Zulässigkeitskarte Erdwärmesonden Gemeinde Graechen (PDF 1.3 MB)
Leitfaden Grenzfälle Erdbebensicherheit (PDF 178 KB)
Links Bauverwaltung
Zuständige kantonale Stelle: Departement für Verkehr, Bau und UmweltDas Gebäudeprogramm
Datenbank für Bausubventionen
Förderungsprogramme
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Gebühren Baubewilligungen und Verfügungen
Gestützt auf Art. 88 des Baureglementes beschliesst der Gemeinderat (gemäss Beschluss vom 23.06.2004) folgende Baubewilligungsgebühren für sämtliche Gesuche betr. das Gebiet der Gemeinde Grächen:
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Grundgebühr
| Ausnahmegesuche z.B. Parabolantennen | Fr. 150.– | |||
| Gesuche bis | Fr. 50'000.– | Fr. 200.– | ||
| Gesuche von | Fr. 50'000.– | bis | Fr. 1'000'000.– | Fr. 200.– + 2 0/000 |
| Gesuche von | Fr. 1'000'001.– | bis | Fr. 5'000'000.– | Fr. 200.– + 3 0/000 |
| Gesuche von | Fr. 5'000'000.– | bis | Fr. 10'000'000.– | Fr. 200.– + 3 ½ 0/000 |
| Gesuche ab | Fr. 10'000'000.– | Fr. 200.– + 3 ¾ 0/000 | ||
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Spesen
Die Kosten für Ortsschauen, Expertisen und die im Zusammenhang mit der Behandlung des Baugesuches von Dritten der Gemeinde in Rechnung gestellten Beträge werden zusätzlich zur Grundgebühr in Rechnung gestellt.
Für zusätzliche Aufwendungen (z.B. Baueinstellungsverfügungen und dergl.) wird eine Gebühr erhoben, wobei der Gemeinderat den ortsüblichen Stundensatz periodisch festlegt. Die Gebühr beträgt im Minimum Fr. 150.—
Falls offensichtliche Fehler im Kostenvoranschlag festgestellt werden, kann der Gemeinderat die Gebühren gemäss dem SIA Kubikinhalt und dem m3 Baupreis des Tages berechnen.
Bei Gesuchen, die der Kanton bewilligt, werden für die Behandlung durch die örtliche Baukommission zusätzlich zu den Kantonsgebühren auch Gemeindegebühren verlangt.
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Mitglieder Baukommission
- Biner Christof (Präsident)- Andenmatten Belinda (Sekretariat)
- Anthamatten Walter
- Brantschen Thomas
- Brigger Roland
- Truffer Mario
- Denzler Roland




04.02.2012



