Polizeistundenverlängerungen
Gemeinderatsbeschluss Polizeistundenverlängerungen:
Ab sofort (10. Mai 2010) gilt für Polizeistundenverlängerungen:
Polizeistundenverlängerungen sind 10 Tage vor dem Anlass - mit Angaben des Verlängerungsgrundes - schriftlich an die Gemeinde einzureichen.
Gebühren:
Pro Stunde Verlängerung werden generell Fr. 50.-- einkassiert. Zusätzliche Kosten für die zweite Bewilligung Fr. 50.--, für die dritte Bewilligung Fr. 100.--, für die vierte Bewilligung Fr. 150.-- usw. (für jede weitere Bewilligung erhöht sich der Betrag jeweils um Fr. 50.--) gerechnet pro Jahr.
Beispiel:
1. Verlängerung Fr. 50.--/Std.
2. Verlängerung Fr. 50.--/Std. + Fr. 50.--
3. Verlängerung Fr. 50.--/Std. + Fr. 100.--
4. Verlängerung Fr. 50.--/Std. + Fr. 150.-- usw.
Die Bewilligung werden von der Gemeinde augestellt / die Gebühren werden von der Gemeindepolizei einkassiert.




17.05.2012



